Steuererbegünstigung
LPG
Am Donnerstag, den 29. Juni 2006, hat der Deutsche
Bundestag beschlossen, die Steuerbegünstigung für die Alternativ-Kraftstoffe
Erdgas und Flüssiggas gleichermaßen bis zum Jahr 2018 festzulegen. Dies ist
verlängert worden bis 2022, wobei allerdings 20% der Steuerbegünstigung pro Jahr
abgemindert wird.
Damit wird eine seit mehreren Jahren andauernde
Unsicherheit über die weitere Förderung von Autogas, also Flüssiggas als
Kraftstoff, durch das gemeinsame Votum der Koalitionsfraktionen beendet. In
dieser Ungleichbehandlung hatten zahlreiche Politiker einen
wettbewerbsverzerrenden Eingriff in den Markt gesehen, für den es weder eine
ökologische noch eine politisch nachvollziehbare Grundlage gab.
Auch der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) begrüßt,
dass die verabschiedete Fassung des Energiesteuergesetzes nun die Chance auf
faire Marktbedingungen eröffnet, bei denen die Auswahl einer schadstoffarmen
Antriebsvariante den Verbrauchern selbst überlassen wird.
Zur Zeit werden mehr als 420.000 mit
Flüssiggas/Autogas angetriebene Fahrzeuge, bei einer Infrastruktur von über 7.000
öffentlich zugänglichen Tankstellen, betrieben. Dies zeigt deutlich, dass der
Verbraucher sich eindeutig gegen den Kraftstoff Erdgas entschieden hat, da
weder die Größenordnung der Anzahl der mit Erdgas angetriebenen Fahrzeuge noch
die der betriebenen Tankstellen erreicht wird. Auch der Blick ins benachbarte
Ausland lässt nur flächendeckende Autogas-Tankstellennetze erkennen. Erdgas
betrieben Fahrzeuge und Tankstellen sind sehr selten.